Kühlwasser Anlage

Kühlwasser

Zum Schutz der Personen im Umkreis von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern vor Gefahren, die z. B. von einer Belastung des Anlagenwassers mit Legionellen ausgehen kann, wurde mit der
42. Bundesimmissionsschutzverordnung (42. BImSchV) eine Melde- und Überwachungspflicht eingeführt. Anlagenbetreiber sind somit zu einem hygienegerechten Betrieb verpflichtet.

Entsprechend sind zahlreiche Anforderungen zu beachten und im laufenden Betrieb umzusetzen, wobei der periodischen Überwachung der Kühlwasserqualität eine Indikatorfunktion für die hygienisch einwandfreie Funktion der Systeme zukommt.

Analytik gemäß 42. BImSchV, VDI 2047 und VDI 3803 (Beispiele):

  • Koloniezahl
  • Legionella spp.
  • Legionella pneumophila (Sg1 und andere Serogruppen)
  • Pseudomonas aeruginosa