Code of Ethics

Analytik. Mit Sicherheit. Das ist unser Versprechen an unsere Kunden.

 

Um diesem Versprechen gerecht zu werden, sind Unabhängigkeit, Integrität und Legalität in unserer täglichen Arbeit notwendig, ebenso wie technische Exzellenz und Korrektheit unserer Dienstleistung.

Wir unterstützen u.a. auch global agierende Unternehmen mit unseren Dienstleistungen und prüfen unterschiedlichste Proben mit einem weiten Spektrum verschiedenster Analysen, um damit Sicherheit für unsere Kunden zu schaffen. Unser Erfolg hängt dabei in hohem Maße vom Vertrauen unserer Kunden in unsere Unabhängigkeit und Integrität ab. Deshalb ist die Reputation von ELAB in der Öffentlichkeit, bei unseren Kunden und Geschäftspartnern eines unserer wertvollsten Güter.

Unabhängigkeit, Integrität und Legalität sind auch die Leitgedanken des ELAB Code of Ethics. Um Compliance sicherzustellen ist es wichtig, dass wir alle die Prinzipien unseres Code of Ethics aktiv leben, unsere Führungskräfte ihre Vorbildfunktion wahrnehmen und diese Prinzipien vorleben und kommunizieren.

Der ELAB Code of Ethics orientiert sich an aktuellen Compliance- Standards. Er bildet das Kernstück unseres Compliance-Programms. Wir machen uns deshalb stets mit seinem Inhalt vertraut und achten in unserer täglichen Arbeit darauf, unseren Code of Ethics einzuhalten.

Denn wir alle als Mitarbeiter von ELAB tragen täglich mit unserem Verhalten dazu bei, unseren Code of Ethics mit Leben zu füllen!

 

01 Wir verhalten uns rechtmäßig

Bei allen geschäftlichen Entscheidungen und Handlungen sind die geltenden Gesetze im In- und Ausland zu beachten.

Eine nachhaltige geschäftliche Zusammenarbeit zum Nutzen aller kann es nur bei einem fairen Wettbewerb und strikter Einhaltung der Rechtsordnung geben.

Korruption, Absprachen unter Konkurrenten, Untreue und Betrug verzerren den Wettbewerb, führen zu höheren Kosten, können mit erheblichen Strafzahlungen und Imageschäden verbunden sein und gefährden letztlich auch die Arbeitsplätze bei ELAB.

Wir lehnen unlautere Geschäftspraktiken ab und betreiben unsere Geschäfte insbesondere frei von Korruption und Bestechung.

Gesetzesverstöße werden nicht toleriert und ziehen – unabhängig von den im Gesetz vorgesehenen Sanktionen – entsprechende disziplinarische Konsequenzen wegen der Verletzung arbeitsrechtlicher Pflichten nach sich.

 

02 Wir vermeiden Interessenkonflikte

Unabhängigkeit, Integrität und Transparenz unserer Dienstleistungen sind Grundlage unserer Glaubwürdigkeit.

Ein Interessenkonflikt kann sich ergeben, wenn Privatinteressen eines ELAB-Mitarbeiters mit den Interessen von ELAB kollidieren (können). Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein ELAB-Mitarbeiter an Lieferanten, Kunden oder Wettbewerbern beteiligt ist. Auch eine Tätigkeit für Dritte – gleich in welcher Form – kann zu einem Interessenkonflikt führen.

 

03 Wir tolerieren keine Korruption

Korruption verfälscht den Wettbewerb, schädigt Menschen und die Gesellschaft. Korruption kann zudem strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen für ELAB-Mitarbeiter sowie Geldbußen für das Unternehmen ELAB nach sich ziehen. Verstöße gegen das Korruptionsverbot sind daher niemals im „wohlgemeinten Interesse des Unternehmens“.

Was ist ein Vorteil? Ein Vorteil ist jede Leistung, die den Empfänger (dies kann ein Amtsträger, Geschäftspartner oder Dritter sein) materiell oder immateriell besserstellt und auf die er keinen rechtlichen Anspruch hat.

Geschenke, Einladungen: Kleine Aufmerksamkeiten von geringem Wert sowie Einladungen zu einfachen Geschäftsessen oder geschäftlichen Veranstaltungen zum Zweck der Kundenpflege sind in der Regel unproblematisch. Zu beachten ist hierbei stets, dass Einladungen und Aufmerksamkeiten der Gastfreundschaft, Höflichkeit und den Landessitten entsprechen und durch die Annahme oder Gewährung von Aufmerksamkeiten oder Einladungen unsere sowie die Unabhängigkeit unseres Geschäftspartners nicht beeinträchtigt werden darf. Bereits der Anschein einer solchen Beeinträchtigung ist zum Schutz unseres Ansehens zu vermeiden. Geschenke und Einladungen müssen darüber hinaus stets dem Anlass und der Position des Geschäftspartners entsprechen.

Berater, Vermittler, Dienstleister: Für den Fall, dass ELAB Berater, Vermittler oder Kooperationspartner zu Anbahnung und Abwicklung von Geschäftsbeziehungen einbindet, können diese ein Korruptionsrisiko darstellen, da sie als Externe den ELAB-Richtlinien nicht verbindlich unterliegen. Wenn diese Berater die an sie gezahlte Vergütung verwenden, um durch Bestechung Aufträge zu vermitteln, kann ELAB für dieses korrupte Verhalten unter Umständen haftbar gemacht werden. Um dies zu verhindern, müssen solche Berater sorgsam ausgewählt und überprüft werden. Das Gleiche gilt für andere Dienstleister, die Leistungen für ELAB oder im Namen von ELAB erbringen.

Spenden: Spenden dienen der Unterstützung von gemeinnützigen Einrichtungen und sind Teil der sozialen Verantwortung von ELAB. Die Gewährung von Spenden kann u. U. problematisch sein, wenn zwischen dem Spendenempfänger und ELAB eine Geschäftsbeziehung besteht.

 

04 Wir spielen fair

Der faire und freie Wettbewerb zwischen Unternehmen ist der Garant für unternehmerische Handlungsfreiheit und einen funktionierenden Verbraucherschutz.

Sichergestellt wird der faire und freie Wettbewerb durch Wettbewerbs- und Kartellgesetze, die u. a. Kartelle und den Missbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen verbieten. Zusammenschlüsse von Unternehmen unterliegen zudem in bestimmten Fällen der Fusionskontrolle.

Ein Kartell liegt vor, wenn mehrere Unternehmen ihr Verhalten auf dem Markt koordinieren, um dadurch den Wettbewerb einzuschränken oder auszuschalten. Beispiele hierfür sind Absprachen zwischen Wettbewerbern über Preise, Mengen, Gebiete oder Kundengruppen.

Eine marktbeherrschende Stellung wird missbraucht, wenn die wirtschaftlichen Handlungsmöglichkeiten anderer Unternehmen – Konkurrenten, Abnehmer oder Lieferanten – erheblich und ohne sachliche Rechtfertigung durch das Verhalten des marktbeherrschenden Unternehmens beeinträchtigt werden.

 

05 Wir gehen sorgsam mit Informationen um

ELAB schützt eigene und fremde Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und andere vertrauliche und interne Informationen.

Der Austausch von Informationen und die Nutzung unseres Know-hows sind Teil unseres unternehmerischen Handelns. Wichtig hierbei sind der korrekte und transparente Umgang mit Informationen und ihr Schutz. Aufzeichnungen und Finanzintegrität, Transparenz nach außen und innen sowie korrekte und wahrheitsgemäße Berichterstattung sind die Maßstäbe unseres unternehmerischen Handelns.

Verschwiegenheit: ELAB verfügt über wertvolles unternehmenseigenes Know-how sowie umfangreiche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die Grundlage für den erfolgreichen Geschäftsbetrieb sind. Zudem hat ELAB als technischer Dienstleister Einblick in sensible Bereiche seiner Kunden und Einblick in umfangreiche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Die unbefugte Weitergabe oder sonstige Zugänglichmachung von diesem Wissen kann zu hohen Schäden bei ELAB führen, straf- und zivilrechtliche Sanktionen nach sich ziehen und ist deshalb unzulässig. Um unsere und fremde Informationen vor unbefugter Kenntnisnahme zu sichern, müssen wir beim Umgang mit schützenswerten Informationen besondere Vorsichtsmaßnahmen ergreifen.

Informationssicherheit und Datenverarbeitung: Informationstechnologie und Datenverarbeitung spielen eine Schlüsselrolle für die Aufgabenerfüllung bei ELAB. Alle wesentlichen strategischen und operativen Funktionen und Aufgaben werden durch Informationstechnologie maßgeblich unterstützt. Informationstechnologie und Datenverarbeitung bergen aber auch Risiken für die Sicherheit der Daten.

ELAB erhebt, verarbeitet und nutzt personen-bezogene Daten nur, soweit dies nach dem anwendbaren Datenschutzrecht zulässig ist

Datenschutz: Elektronischer Informationsaustausch mittels Internet, Intranet, E-Mail etc. ist Teil unseres Geschäftsalltags. Gegenstand dieses elektronischen Informationsaustauschs können auch personenbezogene Daten wie z. B. Name, Adresse, Geburtstag etc. sein.

Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist in Datenschutzgesetzen geregelt, um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen. Regelmäßig ist die Einwilligung des Betroffenen für die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten erforderlich. Soweit die Daten ins Ausland übertragen werden sollen, sind zudem weitere Vorgaben (z. B. Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus durch Abschluss festgelegter Verträge) zu beachten.

 

06 Wir befolgen Export- und Zollgesetze

ELAB ist als Dienstleister nicht nur in Deutschland, sondern auch international geschäftlich aktiv und somit verschiedenen nationalen und internationalen Außenhandelsregelungen unterworfen. Diese Abkommen und Gesetze regeln den Import, Export oder Transfer (dieser kann auch per E-Mail erfolgen) von Waren, Technologien, Dienstleistungen, Kapital- und Zahlungsverkehr über bestimmte Landesgrenzen bis hin zum völligen Verbot des Handels mit bestimmten Ländern (Embargo). Etwaige Handelsbeschränkungen und -verbote können aus der Beschaffenheit oder dem Verwendungszweck der Ware/Dienstleistung, dem Herkunfts- bzw. Verwendungsland oder aus der Person des Geschäftspartners herrühren.

 

07 Wir beachten die Standards zur Arbeitssicherheit

Der Schutz unserer Mitarbeiter ist für ELAB von elementarer Bedeutung, denn für uns als technischen Dienstleister sind unsere Mitarbeiter unser Kapital.

Unsere Mitarbeiter und Führungskräfte sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst und leben die Prinzipien des Arbeitsschutzes vor. ELAB beachtet die rechtlichen und technischen Vorgaben und Standards zur Arbeitssicherheit.

 

08 Wir gehen sorgfältig mit Vermögen um

Das materielle und immaterielle Vermögen von ELAB (z. B. Kassenbestand, Geräte und Maschinen, Büroausstattung, Fahrzeuge, Software, Know-how, Patente, Marken etc.) ist zweckgebundenes Betriebsvermögen, das nur für Unternehmenszwecke eingesetzt werden darf. Entsprechendes gilt für das Vermögen von Geschäftspartnern, mit denen ELAB-Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit in Kontakt kommen.

 

09 Wir unterstützen keine Geldwäsche

Geldwäsche liegt vor, wenn illegal erwirtschaftete Finanzmittel (aus kriminellen Aktivitäten wie z. B. organisierter Kriminalität, Bestechung, Terrorismus etc.) in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf eingeschleust werden, um deren wahre Herkunft oder die Identität des Eigentümers zu verschleiern. ELAB unterhält nur Geschäftsbeziehungen zu seriösen Geschäftspartnern, deren Geschäftstätigkeit im Einklang mit den geltenden Gesetzen steht und deren Finanzmittel legal erwirtschaftet wurden. Zu diesem Zweck beachten wir bei ELAB in- und ausländische Geldwäschevorschriften und nehmen Abstand von Geschäften, die der Geldwäsche dienen.

 

10 Wir tolerieren keine Diskriminierung

Bei ELAB sind wir tolerant – außer bei Diskriminierung.

ELAB ist seit jeher ein Unternehmen, das Kontakte in verschiedene Länder mit unterschiedlichen Kulturen hat. Wir bei ELAB sind der Ansicht, dass Menschen mit unterschiedlicher ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Rasse, Alter, Behinderung, Geschlecht oder sexueller Identität eine Bereicherung darstellen. Kein Mitarbeiter oder Geschäftspartner darf aufgrund eines dieser Merkmale direkt oder mittelbar diskriminiert, sexuell belästigt oder persönlich herabgesetzt werden.

 

Hinweise und Verstöße

Wer kann einen Compliance-Verstoß melden? ELAB -Mitarbeiter, externe Dienstleister, Geschäftspartner oder sonstige Dritte können Umstände, die auf einen Verstoß gegen den ELAB-Code of Ethics hindeuten, melden.

Wie können Compliance-Verstöße gemeldet werden? Meldungen können per Brief, E-Mail oder telefonisch an ELAB übermittelt werden. (s. hierzu unten Kontakt)

Dürfen Meldungen auch anonym erfolgen? ELAB lässt ausdrücklich auch anonyme Meldungen zu, um ein glaubhaftes, effektives und transparentes Compliance-Programm zu gewährleisten. Zudem soll hierdurch auch Hinweisgebern, die Nachteile durch die Meldung befürchten, eine Möglichkeit zur Meldung eines Compliance-Verstoßes gegeben werden. Anonyme Meldungen sollten so detaillierte Angaben und Fakten über den Compliance-Verstoß wie möglich enthalten, damit den Hinweisen in erforderlichem Maß im Rahmen einer internen Untersuchung nachgegangen werden kann.

Droht mir als ELAB-Mitarbeiter ein Nachteil durch die Meldung? ELAB -Mitarbeitern darf kein Nachteil durch die Meldung eines Compliance-Verstoßes drohen. Wenn Sie nach bestem Gewissen und in gutem Glauben einen Verdacht auf einen Compliance-Verstoß melden, erwachsen Ihnen aus der Meldung keine Nachteile durch ELAB. Bei einem missbräuchlichen Hinweis, d. h., wenn Vorgänge gemeldet werden, die erkennbar gegenstandslose Anschuldigungen enthalten, behält sich ELAB jedoch rechtliche Schritte oder disziplinarische Maßnahmen gegen den Hinweisgeber vor.

Was passiert nach der Meldung? Nach Eingang einer Meldung wird diese zunächst auf ihre Schlüssigkeit und Glaubhaftigkeit hin überprüft. Soweit beide Punkte erfüllt sind, wird anschließend eine interne Untersuchung des Vorgangs eingeleitet. Der Compliance Officer ist jeweils dafür verantwortlich, dass der gemeldete Vorgang ordnungsgemäß untersucht und erledigt wird. Wenn erforderlich, werden ggf. auch staatliche Stellen eingeschaltet. Soweit dies im Rahmen der Wahrung des Schutzes vertraulicher Daten möglich ist, werden Sie als Hinweisgeber nach Abschluss der Ermittlungen über den Ausgang des Verfahrens informiert.

 

Kontakt

Ansprechpartner für Compliance:

Dr. Bernd Roesner, Geschäftsführer

c/o ELAB Analytik GmbH
Birlenbacher Str. 14
DE-57078 Siegen

Email:         b.roesner@elab-analytik.de
Tel:             +49 271 7750 400
Fax:            +49 271 7750 500

Hier finden Sie unseren Code of Ethics zum Download: