Badewasser Schwimmbecken

Badewasser

Auch bei der Bewirtschaftung von Badegewässern an Flussläufen, Binnenseen oder im Küstenbereich sowie von öffentlichen und gewerblichen Hallen- und Freibädern erfolgt zum Schutz der Umwelt und des Menschen eine regelmäßige Überwachung und Beurteilung der Wasserqualität.

Mindestanforderungen für Badegewässer beispielsweise sind in der sog. EU-Badegewässerrichtlinie geregelt. 2008 wurde diese in nationales Recht überführt. Für deren Vollzug sind in Deutschland die Bundesländer zuständig.

Qualitätsindikatoren für Badegewässer sind Escherichia coli (E. coli) sowie intestinale Enterokokken. Diese untersuchen wir routinemäßig im Laboratorium der ELAB Analytik.

In Hallen- und Freibädern werden die Badebecken in der Regel mit Chlor desinfiziert, um die Badegäste vor Krankheitserregern zu schützen. Daher sind hier bei der Qualitätsüberwachung neben den mikrobiologischen Parametern auch verschiedene chemische Substanzen relevant. Sie unterliegen einer regelmäßigen Kontrolle bzgl. der Einhaltung der Grenzwerte auf Basis der DIN 19643-1.